1. Rahmenbedingungen

1.1. Das Fliegende Klassenzimmer

Das Fliegende Klassenzimmer ist ein Kinderhort mit 80 genehmigten Plätzen. Sie verteilen sich auf vier Hortgruppen mit jeweils 20 Kindern.

Wir nehmen Schülerinnen und Schüler der Zeppelingrundschule auf, die vor und nach dem Schulunterricht sowie an unterrichtsfreien Tagen und in den Schulferien unseren Hort besuchen können.

Wir arbeiten entsprechend den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz. Im ganzen Spektrum unserer pädagogischen Arbeit bieten wir den Kindern eine qualifizierte Bildung, Erziehung und Betreuung, die wir in einem kontinuierlichen Prozess der Qualitätsentwicklung ständig reflektieren und vorantreiben.

 

1.2. Der Trägerverein

Unser Hort ist von einer Elterninitiative ins Leben gerufen worden und besteht seit 1995.

Träger ist der geschäftsführende Vorstand des gemeinnützigen Vereins „Das Fliegende Klassenzimmer – Verein zur Förderung der Ganztagsschule in offener Form e.V.“. Der geschäftsführende Vorstand verrichtet seine Trägeraufgaben in ehrenamtlicher Tätigkeit.

Die Mitglieder des Vereins unterstützen den Träger und damit das Fliegende Klassenzimmer durch ihre Mitgliedschaft. Daher bittet der geschäftsführende Vorstand Sie, nach Möglichkeit in den Verein einzutreten. Der Vorstand ist an der Mitarbeit engagierter Eltern jederzeit interessiert. Sprechen Sie uns gern an.

Das Fliegende Klassenzimmer ist Gastmitglied im Diakonischen Werk Pfalz, dessen Leitbild wir verpflichtet sind.
Das Diakonische Werk Pfalz übernimmt einige Trägeraufgaben für den Verein, wie z.B. Personalabrechnung und Fachberatung.

 

1.3. Personal in unserer Einrichtung

In der Leitung und in den Gruppen des Fliegenden Klassenzimmers treffen Sie Personal mit einer abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung an, die zur Arbeit in einer Kindertagesstätte qualifiziert. Derzeit beschäftigen wir im pädagogischen Bereich vorrangig Erzieherinnen und Erzieher, einige Personen unseres Teams haben sozialwissenschaftliche Studiengänge absolviert.

Darüber hinaus treffen Sie und Ihre Kinder im Fliegenden Klassenzimmer zusammen mit:

  • angehenden Erzieherinnen und Erziehern, die an einer Fachschule für Sozialwesen ihre Ausbildung absolvieren und in unserem Hort Praktika ableisten,
  • jungen Erwachsenen im Freiwilligen Sozialen Jahr,
  • ehrenamtlichen Kräften, die uns bei der Hausaufgabenbetreuung unterstützen und
  • unseren Hauswirtschaftskräften.

Die pädagogische Verantwortung liegt jederzeit beim pädagogischen Personal unseres Hortes.

 

1.4. Zusammenarbeit mit der Zeppelinschule

Das Fliegende Klassenzimmer hat seine Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Zeppelinschule. Diese außergewöhnliche Situation sehen wir als ein besonderes Qualitätsmerkmal unserer Einrichtung, denn sie ermöglicht uns eine intensive Zusammenarbeit mit der Zeppelinschule.

Hortleitung und Schulleitung, pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte stehen im engen Kontakt.

Das zeigt sich auf vielen Ebenen, z.B.:

  • in der Zusammenarbeit in Bezug auf die Entwicklung der uns gemeinsam anvertrauten Kinder, z.B. im Hinblick auf die Hausaufgaben (siehe 3.7.) oder durch gemeinsame Elterngespräche,
  • bei der Veranstaltung gemeinsamer Feste und Projekte, wie z.B. der Faschingsfeier, dem Schulfest oder der Projektwoche, St. Martin, dem Adventsbasteln oder der gemeinsamen Teilnahme am Energiesparprojekt der Stadt Speyer,
  • AG-Angeboten durch uns für die Schule, Teilnahme im Unterricht nach Absprache, Hausaufgabenbetreuung bei uns durch Lehrkräfte,
  • in der gemeinsamen Nutzung vieler Räumlichkeiten des Schulgebäudes,
  • durch die Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat und dem Förderverein der Zeppelinschule.

 

1.5. Antragstellung auf einen Hortplatz

Die Antragstellung erfolgt schriftlich und findet im Rahmen eines Gespräches in unserer Einrichtung statt. Dabei legen wir großen Wert darauf, Ihre Gründe für die Antragsstellung zu erfahren. Wir notieren uns Informationen, die für die Hortplatzvergabe wichtig sind, z.B. Ihre Arbeitszeiten.

Spätere Änderungen dieser Angaben, z.B. Anschrift, Telefonnummern, Bankverbindung, Familiensituation (z.B. Trennung oder Geburt eines Kindes) geben Sie bitte sofort an uns weiter.

 

1.6. Aufnahme

Die Vergabe unserer Hortplätze erfolgt nach den vom Jugendhilfe-ausschuss der Stadt Speyer festgelegten Kriterien. Im Rahmen dieser Kriterien entscheidet die Leitung über die Aufnahme der Kinder.

Bis zum Tag der Aufnahme müssen folgende Unterlagen bei uns vorliegen:

  • Antrag/Anmeldung, ausgefüllt und unterschrieben,
  • Einzugsermächtigung zur Abbuchung von Elternbeiträgen, Verpflegungsbeiträgen und sonstigen Beiträgen, z.B. zur Ferienfreizeit oder zur Portfolio-Arbeit,
  • Selbsteinschätzung der Höhe des zu erwartenden Elternbeitrags für den Hortplatz. Hierfür erhalten Sie Unterlagen der Stadt Speyer, die Sie teilweise für uns, teilweise für die Stadt Speyer ausfüllen und einreichen.

 

1.7. Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 6.30 – 17.30 Uhr

Freitag: 6.30 – 17.00 Uhr

Bitte halten Sie unsere Öffnungszeiten ein und holen Ihr Kind pünktlich vor dem Ende der Öffnungszeit ab.

 

1.8. Schließtage im Jahr

Unser Hort ist an 26 Tagen des Kalenderjahres geschlossen:

  • in der vierten und fünften Sommerferienwoche,
  • zwischen Weihnachten und Neujahr und an einigen weiteren Weihnachtsferientagen,
  • an wenigen zusätzlichen Tagen im Jahr.

Alle Schließtage werden mit dem Träger sowie dem Elternausschuss des Fliegenden Klassenzimmers abgestimmt und Ihnen langfristig im Voraus bekannt gemacht.

 

1.9. Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten

Die schnelle Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten ist zum Wohl des Kindes sehr wichtig und soll jederzeit gewährleistet sein. Dazu geben Sie uns Ihre private und mobile Telefonnummer, geschäftliche Telefonnummern und Mailadressen und halten all diese Daten von sich aus jederzeit auf dem aktuellen Stand. Bei einem Wohnungswechsel oder vorübergehend anderen Aufenthalt (z.B. Kur oder Urlaub) ist die Einrichtung bitte unverzüglich in Kenntnis zu setzen und über die neuen/vorübergehenden Telefonnummern etc. zu informieren.

 

1.10. Aufsicht

Die Aufsichtspflicht beginnt für den Kinderhort, sobald Ihr Kind unsere Einrichtung betritt und endet mit der Abholung Ihres Kindes bzw. Entsendung Ihres Kindes nach Hause, falls Sie uns dazu beauftragt haben. Unsere Aufsicht erstreckt sich über die Zeit der Anwesenheit der Kinder in der Einrichtung sowie außerhalb der Einrichtung bei Ausflügen/Unternehmungen und bei der jährlichen Ferienfreizeit. Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit den Eltern, z.B. dem jährlichen Begrüßungsfest im „Fliegenden Klassenzimmer“, liegt die Aufsicht bei den anwesenden Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen der Kinder, nicht bei unserem pädagogischen Fachpersonal. Für den Weg von Zuhause zum Kinderhort und zurück sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

 

1.11. Fehltage

Sollte Ihr Kind unsere Einrichtung nicht besuchen, so melden Sie uns dies unverzüglich am Vormittag und entschuldigen Ihr Kind.

Kann Ihr Kind wegen Krankheit die Schule und unseren Hort nicht besuchen, so melden Sie dies bitte dringend sowohl bei uns als auch bei der Schule. Es reicht nicht aus, das Kind nur in einer der beiden Einrichtungen zu entschuldigen.

 

1.12. Krankheitsfälle

Kranke Kinder können nicht in unserer Kindertagesstätte betreut werden. Sorgen Sie zum Wohl Ihres Kindes auch im Fall leichterer Erkrankungen für eine Betreuung zuhause.

Bei folgenden Erkrankungen muss die Einrichtung sofort informiert werden und ein Besuch der Einrichtung ist nicht zulässig:

Grippe/schwere Erkältung, Erbrechen, Durchfall, Fieber, Hautausschläge;
bei hoch ansteckenden Krankheiten des Kindes oder eines Mitgliedes der Wohngemeinschaft des Kindes, z.B. Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, TBC, Gelbsucht, Salmonellen;
bei unbehandeltem Läuse-/Nissenbefall oder Befall mit anderem Ungeziefer.

Laut amtsärztlichen Vorschriften kann hier ein ärztliches Attest gefordert werden, das vor dem erneuten Besuch des Hortes nachweist, dass keine Ansteckungsgefahr mehr vorliegt.

Näheres können Sie dem Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz entnehmen, das Sie von uns erhalten.

 

1.13. Unfallversicherung

Die Kinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert bei Unfällen

auf dem direkten Weg zu und von der Kindertagesstätte,
während des Aufenthaltes in der Kindertagesstätte,
während aller Veranstaltungen der Kindertagesstätte,
außerhalb des Geländes der Einrichtung bei Ausflügen, Freizeiten und anderen Veranstaltungen im Rahmen der pädagogischen Arbeit.

 

1.14. Medikamente

In einer Kindertagesstätte dürfen den Kindern grundsätzlich keine Medikamente verabreicht werden.

In Ausnahmefällen sind Einzelregelungen möglich.

Falls Ihr Kind unter einer akuten oder chronischen Erkrankung leidet, wenden Sie sich vertrauensvoll an das pädagogische Fachpersonal Ihrer Gruppe. Falls die Erkrankung eine Medikamentengabe in der Einrichtung zwingend erforderlich macht, besprechen und vereinbaren Sie die geeignete Vorgehensweise. Darüber werden dann auch die Hortleitung und ggf. das Personal der Einrichtung informiert.

Um Ihrem Kind im begründeten Einzelfall ein Medikament verabreichen zu können, benötigen wir

die genaue Abstimmung und Absprache mit den Erziehungsberechtigten,
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
ein ärztliches Attest, das Zeitpunkt und Dosierung genau vorgibt.

Es ist nicht zulässig, dass Ihr Kind ohne Rücksprache mit uns und ohne Einhaltung der oben genannten Vorgehensweise Medikamente jeglicher Art mit in unsere Einrichtung bringt und sie von sich aus einnimmt.

 

1.15. Haftung

Wir haften nicht für persönliche Gegenstände, z.B. Kleidungsstücke oder Spielsachen, die Ihr Kind mitbringt in den Hort. Das bedeutet, wir leisten keinen Ersatz bei Verlust oder Beschädigung.

Geben Sie Ihrem Kind keine wertvollen Kleidungsstücke oder Spielsachen mit in unsere Einrichtung!

Handys, Gameboys und jegliche anderen elektronischen Geräte sind in unserem Hort nicht erlaubt, ebenso wie in der Zeppelinschule.

Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer Sicherheit den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Eltern haften bei mutwilliger Zerstörung fremden Eigentums für ihre Kinder.

Haftungsausschluss: Im Falle von Schließtagen der Kindertageseinrichtung bestehen keine Ansprüche von Seiten der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Träger. Die Einrichtung ist bemüht, rechtzeitig im Vorfeld über Schließtage zu informieren.

 

1.16. Anrufe von Ihnen in unserer Einrichtung

Sicherlich ist es in Ihrem Sinn, dass wir uns am Nachmittag so intensiv wie möglich Ihren Kindern widmen und unsere Zeit zur Bildung, Erziehung und Betreuung einsetzen. Beschränken Sie deshalb bitte Ihre Telefonanrufe im Fliegenden Klassenzimmer auf dasdringend Notwendige.

Wir bitten Sie sehr, uns zu unterstützen, indem Sie:

grundsätzliche Regelungen zu immer wiederkehrenden Dingen des Wochenplanes mit Ihrer Gruppe treffen, z.B. wenn Ihr Kind jeden Mittwoch zu den Pfadfindern gehen soll;
Ihren Kindern kleine Briefe in ihre Gruppen mitgeben, in denen aktuelle Informationen für uns enthalten sind, z.B. wann Ihr Kind an diesem Tag nach Hause gehen soll;
Anrufe unter 79419 auf spontane Änderungen im Ausnahmefall beschränken;
alle Anrufe, die die Einrichtung, die Elternabrechnung und andere organisatorische Themen der Leitung betreffen, an Frau Stangl richten unter der Nummer 670659.

 

1.17. Schlüssel zu den Klassensälen

Wir sind nicht berechtigt, Schlüssel zu den Klassensälen weiterzugeben. Im Rahmen unserer Tätigkeit ist es uns nicht möglich, vergessene Materialien, Kleidungsstücke, Turnbeutel etc. für Sie oder Ihre Kinder aus den Klassensälen zu holen. Das gilt auch für Materialien, die Ihr Kind zu schulischen Zwecken und den Hausaufgaben benötigt.

 

1.18. Kündigung

Die ersten zwei Monate ab Aufnahme des Kindes gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Die schriftliche Kündigung des Hortplatzes ist möglich mit mindestens 5 Wochen Kündigungsfrist zu einem Monatsende der Monate September bis April eines Kalenderjahres.

Eine Kündigung des Hortplatzes ist vor dem Schuljahresende letztmalig zu Ende April möglich. Das Schuljahr endet am letzten Tag der Sommerferien.

Um Ihre Planung zu erleichtern, ist ausschließlich im Monat April eine Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist möglich, wenn spätestens am 15. April die schriftliche Kündigung zum 30. April bei der Hortleitung vorliegt.

 

1.19. Ausschluss

Der Träger kann den sofortigen Ausschluss eines Kindes aus dem Kinderhort unter folgenden Voraussetzungen aussprechen:

Das Kind fehlt über längere Zeit unentschuldigt.
Die Erziehungsberechtigten missachten die Richtlinien unseres Hortes über einen längeren Zeitraum trotz schriftlicher Bitten und Mahnungen.
Trotz erheblicher Bemühungen ist mit den Erziehungsberechtigten keine konstruktive Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes möglich. Getroffene Vereinbarungen werden wiederholt nicht eingehalten.
Die Erziehungsberechtigten sind mit der Zahlung der Elternbeiträge und der Verpflegungskosten zwei Monate in Verzug.
Der Kinderhort kann der besonderen Situation des Kindes mit den ihm zur Verfügung stehenden pädagogischen Mitteln nicht gerecht werden.
Die Aufnahmebedingungen, die eine Aufnahme des Kindes in den Hort ermöglicht haben, sind nicht mehr erfüllt.
Das Verhalten des Kindes stellt eine ständige Gefahr für die anderen Kinder der Gruppe und der Einrichtung dar und gefährdet deren Unversehrtheit.


2. Elternbeiträge und Finanzen

2.1. Elternbeiträge

Die Höhe der Elternbeiträge werden nach den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz für alle Speyerer Kindertagesstätten einheitlich vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Speyer festgesetzt und regelmäßig fortgeschrieben.

Dieser Elternbeitrag ist gestaffelt

nach der Höhe des Einkommens der Erziehungsberechtigten und
nach der Anzahl der Kinder, für die die Familie Kindergeld bezieht.

Die Berechnung und Festsetzung des jeweiligen Elternbeitrages erfolgt jährlich nach Vorlage der aktuellen Einkommensnachweise bei der Stadtverwaltung Speyer, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Abteilung Kindertagesstätten, Roland-Berst-Str. 1. Dort können Familien im Bedarfsfall auch einen Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages stellen. Der Elternbeitrag kann im Einzelfall ermäßigt oder erlassen werden. Voraussetzung hierfür ist ein sehr geringes Einkommen, das entsprechend nachgewiesen werden muss.

Sämtliche Belange, die die Festsetzung und Höhe Ihres Elternbeitrages betreffen, regeln Sie bitte mit der Stadt Speyer. Das Fliegende Klassenzimmer erhält von der Stadt Speyer eine Kopie Ihrer Beitragsfestsetzung zum Zweck der Abrechnung der Elternbeiträge.

Vor dem Tag der Aufnahme Ihres Kindes geben Sie eine schriftliche Selbsteinschätzung über die Höhe des voraussichtlichen Elternbeitrags bei uns ab. Es ist in Ihrem Interesse, bis zum Bescheid der Stadt Speyer bereits Abschlagszahlungen auf den Elternbeitrag zu leisten. So sind Sie sicher, dass Sie nicht einige Monate später eine größere Nachzahlung leisten müssen.

Informationen zur Ermittlung einkommensabhänigiger Elternbeiträge

Die Staffelung der Elternbeiträge in Tabellenform

 

2.2. Verpflegungskosten sowie weitere Kosten

Die Verpflegungskosten sind ganzjährig monatlich zu zahlen. Die Kosten für ein vollwertiges biologisches Mittagessen, biologisches Obst, Müsli und/oder einen anderen Nachmittagsimbiss sowie Mineralwasser oder Tee sind in unserer Einrichtung auf das ganze Jahr umgelegt, so dass Sie ganzjährig monatlich einen Verpflegungskostenanteil entrichten.

Die Verpflegungskosten betragen derzeit monatlich 68.- €. Diese werden gemeinsam mit dem Elternbeitrag abgebucht.

Weitere Kosten betreffen die Portfolio-Arbeit in unserer Einrichtung, für die einmal jährlich 20.- € abgebucht werden, und zwar in der ersten Abbuchung für einen vollen Beitragsmonat im neuen Schuljahr.

 

2.3. Fälligkeit

Elternbeitrag und Verpflegungskosten sind monatlich im Voraus zu zahlen. Sie sind auch während Ferien- und Krankheitszeiten Ihres Kindes zu zahlen.

Zahlungspflichtig ist die erziehungsberechtigte Person, die das Kind angemeldet hat.

Beide Beträge werden per Bankeinzug erhoben.

Bei rückläufigen Bankeinzügen tragen die Erziehungsberechtigen, deren Beitrag zurückgebucht wurde, die angefallenen Bankgebühren.


3. Was uns wichtig ist:
Grundzüge unserer pädagogischen Arbeit

 

3.1. Kooperation zwischen Hort und Eltern

Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Hort und den Eltern hat entscheidende Bedeutung für die Entwicklung der uns anvertrauten Kinder und unsere Bildungs- und Erziehungsarbeit. Hier bitten wir Sie um eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl Ihres Kindes.

Sie führen mit dem pädagogischen Fachpersonal Ihrer Gruppe ein ausführliches Aufnahmegespräch, in dem wichtige Informationen von beiden Seiten ausgetauscht werden können, die die Grundlage für den neuen Alltag Ihres Kindes in unserer Einrichtung bilden.

Danach führen Sie regelmäßige Entwicklungsgespräche mit dem pädagogischen Fachpersonal Ihrer Gruppe, in denen die Entwicklung Ihres Kindes und aktuelle Belange im Mittelpunkt stehen.

Kommen Sie bei Gesprächsbedarf jederzeit auf uns zu. Anregungen nehmen wir gern auf und sind dankbar für Verbesserungsvorschläge und neue Ideen.

 

3.2. Mitwirkung von Eltern

Die Eltern wirken an der Bildungs- und Erziehungsarbeit unseres Hortes mit

durch den jährlich neu gewählten Elternausschuss, der sich regelmäßig mit der Leitung und dem Träger trifft, aktuelle Belange der Einrichtung bespricht und Anregungen von Elternseite in die pädagogische Arbeit des Hortes einbringt, im individuellen Einsatz interessierter Eltern; z.B. durch Mitarbeit in einer AG, Begleitung eines Ausfluges in den Ferien, Mitgestaltung unserer Feste etc.

 

3.3. Regelmäßiger Besuch im Fliegenden Klassenzimmer

Aus pädagogischen Gründen erwarten wir einen regelmäßigen Besuch Ihres Kindes in unserer Einrichtung bis etwa 16.00 Uhr, am Gruppentag Ihrer Gruppe bis 16.30 Uhr,

damit es sich in seiner Gruppe in vollem Umfang integriert fühlen kann,
damit es nicht nur Pflichten wie z.B. Hausaufgabenerledigung bei uns erlebt,
damit es die vielfältigen Aktivitäten der Gruppe und des Hortes wahrnehmen kann,
damit es eine Vielzahl an Anregungen in Spiel und Freizeit bei uns erfahren kann.

 

3.4. Integration in der Gruppe und Gruppentag

Uns ist es für unsere pädagogische Arbeit sehr wichtig, dass sich die Kinder gut in unsere Einrichtung integrieren und insbesondere ihre Gruppe wie ein „zweites Zuhause“ empfinden. Hier verbringen sie regelmäßig ihre Nachmittage und Ferienzeiten, hierher können sie nach Absprache auch mal einen Freund oder eine Freundin einladen.

In der Gruppe benötigt Ihr Kind einige Dinge zum persönlichen Gebrauch, z.B. Hausschuhe. Dies wird Ihre Gruppe genauer mit Ihnen besprechen. Denken Sie immer an robuste, wetterfeste Kleidung und Schuhe für Ihr Kind in unserer Einrichtung.
Neben dem regelmäßigen Besuch ist dazu die Teilnahme am so genannten Gruppentag sehr wichtig.

An diesem Tag ist das pädagogische Fachpersonal der Gruppe den ganzen Nachmittag in der Gruppe und veranstaltet mit den Kindern besondere pädagogische Angebote, Ausflüge in die Umgebung, Geburtstagsfeiern etc.
Die Teilnahme am Gruppentag sehen wir als verbindlich an. Die Kinder sollen an diesem Tag erst ab 16.30 Uhr abgeholt werden. Eine Abholung von 15.00 bis 16.30 Uhr ist nicht erwünscht!

 

3.5. Ernährung

Wir legen im Fliegenden Klassenzimmer großen Wert auf eine gute und gesunde Ernährung, die einen sehr wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Kinder leistet. Wir möchten, dass die Kinder unsere Ernährungs-grundsätze kennen und bei uns im Hort befolgen. Hierzu informieren wir immer wieder die Kinder, wie auch die Eltern, z.B. an Elternabenden.

Unser Essenslieferant versorgt uns mit biologisch-vollwertiger Nahrung.

Er beliefert das Fliegende Klassenzimmer täglich mit einem frisch gekochten Mittagessen, einem Nachmittagsimbiss sowie Bio-Obst, das in unseren Hortgruppen für die Kinder bereitsteht. Wir geben nur in Ausnahmefällen Süßigkeiten an die Kinder aus, z.B. bei Geburtstags-feiern oder auf dem Osterausflug.

Als Getränk steht den Kindern bei uns jederzeit Leitungs- und Mineralwasser zur Verfügung, oft auch frisch gekochter ungesüßter Kräutertee. Wir bemühen uns, die Kinder zu regelmäßigem und ausreichendem Trinken anzuleiten, insbesondere nach sportlichen Aktivitäten und an heißen Sommertagen.

Bitte beachten Sie von Ihrer Seite:

Unterstützen Sie bitte unsere Bemühungen um eine gesunde Ernährung der Kinder bei uns!
Geben Sie Ihrem Kind an Ferientagen ein zweites Frühstück mit.

Auf Ausflügen unserer Einrichtung, z.B. in den Ferien, stellen wir eine vollwertig-biologische Kaltverpflegung, die unserer Essenszulieferer statt des warmen Mittagessens vorbereitet.

Wenn Sie Ihrem Kind auf Ausflüge zusätzlich etwas mitgeben wollen, dann bitte möglichst zuckerfrei, gesund und frisch.
Geben Sie Ihrem Kind auf Ausflüge neben geeigneter Kleidung einen Rucksack mit für unsere Kaltverpflegung. Stellen Sie ein zuckerfreies durstlöschendes Getränk in einer bruchsicheren Flasche bereit; z.B. Mineralwasser, Schorle oder kalten Tee.
Geben Sie Ihrem Kind grundsätzlich keine Süßigkeiten und zuckerhaltigen Getränke mit in unsere Einrichtung.

 

3.6. Unsere pädagogische Arbeit

Wir setzen mit den Hortgruppen des Fliegenden Klassenzimmers ein teiloffenes Konzept um. Das heißt, die Kinder haben ihre tägliche Anlaufstelle und ihren festen Bezug in ihrer Hortgruppe. Sie können darüber hinaus aber auch die anderen Gruppen besuchen, sich mit Kindern dort verabreden oder Angebote in den anderen Gruppen wahrnehmen. Sie können sich in einem festgelegten Rahmen innerhalb der Einrichtung frei bewegen.

Während der Schulzeiten umfasst unsere pädagogische Arbeit mit den Kindern viele Bereiche, z.B.:

Die pädagogische Betreuung des Mittagsessens und Anleitung der Kinder zu gepflegten Tischmanieren.
Die Hausaufgabenbetreuung, siehe unten.
Pädagogische Angebote in den Hortgruppen, die von vorbereiteten Angeboten bis Freispiel reichen.
Die Gestaltung der Gruppentage.
Gruppenübergreifende Angebote wie regelmäßige AGs, Besuche von Veranstaltungen für Kinder etc.
Projekte, z.B. AG-Projekte mit einer Vielzahl thematisch unterschiedlicher AG-Angebote.
Feste und Feiern im Jahreslauf, teilweise gemeinsam mit der Zeppelinschule.
Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung jedes einzelnen Kindes. Führen eines Portfolio-Ordners gemeinsam mit jedem Kind, im dem dessen Interessen, Erlebnisse und Entwicklung bei uns sich widerspiegeln.

 

In unserer pädagogischen Arbeit achten wir darauf, durch vielfältige und dem Alter entsprechende Angebote die Bildungs- und Erziehungsbereiche anzusprechen, die in der Entwicklung der Kinder eine Rolle spielen:

Wahrnehmung,
Sprache,
Bewegung,
künstlerische Ausdrucksformen,
gestalterisch-kreativer Bereich,
musikalischer Bereich,
Theater, Mimik, Tanz,
religiöse Bildung,
Gestaltung von Gemeinschaft und Beziehungen,
interkulturelles und interreligiöses Lernen,
Mathematik – Naturwissenschaft – Technik,
Naturerfahrung – Ökologie,
Körper – Gesundheit – Sexualität,
Medien.

Hinzu kommen wichtige Quersschnittsthemen wie Stärkung der Kinder und ihrer Resilienz, Förderung ihrer lernmethodischen Kompetenz und eine geschlechtssensible Pädagogik. Natürlich umfasst unser Tätigkeitsspektrum noch eine Vielzahl weiterer pädagogischer Aufgaben von Beobachtung- Dokumentation bis Vernetzung in der Stadt Speyer.

Nähere Ausführungen finden Sie auch in den Bildungs- und Erziehungs-empfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, die Sie gern bei uns einsehen können.

 

3.7. Hausaufgaben

Aus dieser Vielzahl pädagogischer Tätigkeiten möchten wir hier einen Bereich herausgreifen, der erfahrungsgemäß für Kinder und Eltern von großer Bedeutung ist, und das Thema Hausaufgabenbetreuung im „Fliegenden Klassenzimmer“ genauer darlegen.

 

Ziele und Inhalte unseres pädagogischen Handelns:

  • Wir fördern und unterstützen die Kinder bei der selbständigen und eigenverantwortlichen Erledigung der Hausaufgaben.
  • Wir sind für die Kinder da, sorgen für einen ruhigen und anregenden Rahmen, geben Hilfestellung, stehen für Rückfragen zur Verfügung und sprechen Ermutigung aus.
  • Die Kinder sollen selbst Lösungen finden und sind selbst für ihre Lernerfolge verantwortlich. Wir regen sie zum Nachdenken an, stellen Fragen, ermutigen und unterstützen sie auf diesem Weg.
  • Durch die Erledigung der Hausaufgaben erwerben die Kinder eine Reihe von Kompetenzen, die wir als viel wichtiger ansehen als perfekt angefertigte Ergebnisse, z.B. Selbständigkeit; Eigenverantwortlichkeit; angemessene Lösungsstrategien; ein Selbstkonzept davon, organisiert zu arbeiten und zu lernen; Selbstwertgefühl; psychische Widerstandsfähigkeit, also Selbstvertrauen und Mut, auch wenn etwas nicht gleich gelingt.
  • Wir sehen es als unsere vorrangige Aufgabe, die Kinder bei der Entwicklung dieser Kompetenzen zu begleiten und zu unterstützen, zu beobachten und zu ermutigen!
  • Wie gehen wir mit den angefertigten Ergebnissen um?
  • Wir kontrollieren häufig die Ergebnisse und unterschreiben mit Namen und Datum die jeweilige Hausaufgabe dann, wenn wir sie als weitgehend korrekt ansehen.
  • Fertige Hausaufgaben unterschreiben wir mit GNK für „gesehen, nicht kontrolliert“, wenn sie bei uns angefertigt wurden, aber wir selbst den Inhalt nicht überprüft haben. Dies ist sehr häufig der Fall, z.B. bei Aufsätzen in Deutsch oder wenn die älteren Kinder Mathe-Aufgaben zur Kontrolle miteinander vergleichen oder wenn Erstklässler einen Satz schreiben sollen und dabei natürlich die Rechtschreibung nicht kennen. Und vieles mehr. Oft würde eine Kontrolle und Überarbeitung hier das Kind demotivieren und seinen tatsächlichen Leistungsstand für Lehrkräfte und Eltern verschleiern.

Was können wir nicht leisten bei der Hausaufgabenbetreuung?

  • Wir können nicht garantieren, dass die Hausaufgaben vollständig und richtig sind und dass die Kinder in jedem Fall im Rahmen unserer Hausaufgabenzeit mit allen Aufgaben fertig werden.
  • Als sozialpädagogische Einrichtung geben wir in unserem Kinderhort keinen Nachhilfeunterricht.
  • Wir können im Allgemeinen auch nicht mit Kindern das Lesen üben oder sie auf bevorstehende Klassenarbeiten vorbereiten.

Organisatorisches:

  • Die Kinder können ihre Hausaufgaben innerhalb festgelegter Zeiten von Montag bis Donnerstag im Kinderhort erledigen.
  • Wir sorgen für eine ruhige Arbeitsatmosphäre.
  • Bis zu maximal 15 Kinder, meist weniger, sind in einer Hausaufgabengruppe.
  • Die Kinder haben selbst Sorge zu tragen, alle Materialien in den Hort mitzubringen, die sie zur Erledigung der Hausaufgaben bei uns oder später zuhause benötigen werden. Es ist nicht möglich, dass Kinder nach Unterrichtsende vergessene Materialien aus den Klassensälen holen können.

Kinder der 1. und 2. Klassenstufe:

  • Die Kinder können zwischen 12.05 und 13.00 Uhr die Hausaufgaben in unseren Gruppenräumen erledigen.
  • Dies ist meistens in der eigenen Gruppe beim eigenen pädagogischen Fachpersonal möglich.
  • Kinder, die bis 13.00 Uhr noch nicht fertig geworden sind, können die Bearbeitung der Hausaufgaben ab 13.00 in einem festgelegten Klassensaal fortsetzen.

Kinder der 3. und 4. Klassenstufe:

  • Die Hausaufgabenbetreuung findet von 13.45 bis 15.15 Uhr statt.
  • Wir teilen unsere Hausaufgabengruppen so ein, dass Kinder derselben Klasse oder Klassenstufe möglichst gemeinsam eine Gruppe bilden.
  • Jede Gruppe trifft sich täglich im gleichen Klassensaal.
  • Die Hausaufgabenbetreuung ist so gestaltet, dass die Kinder eine möglichst kontinuierliche Betreuung durch dieselben Personen erfahren.
  • Idealerweise betreut pädagogisches Fachpersonal eine Hausaufgabengruppe, in der viele Kinder aus der eigenen Hortgruppe sind.

 

Zusammenarbeit mit der Schule:

  • Vor Schuljahresbeginn geschieht die Zuordnung der neuen Kinder auf die Schulklassen und auf die Hortgruppen im Fliegenden Klassenzimmer in Absprache von Hortleitung und Schulleitung.
  • Wir sind bemüht, Kinder zusammen mit Klassenkameraden in unsere Hortgruppen aufzunehmen.
  • Wir stehen regelmäßig und oft eng im Austausch mit vielen Lehrkräften der Zeppelinschule.
  • Wir führen für viele Klassen Verbindungshefte für die Hausaufgaben, die täglich zwischen den Lehrkräften und uns hin und her gereicht und geführt werden.
  • Auch individuelle Absprachen mit den Lehrkräften in Bezug auf die Besonderheiten bei der Anfertigung der Hausaufgaben ihrer Klassen sowie auch einzelner Kinder sind möglich.
  • Wenn uns Schwierigkeiten auffallen, nehmen wir Kontakt mit den Eltern und den Lehrkräften auf.
  • In problematischen Fällen suchen wir gemeinsam mit den Lehrkräften und den Eltern nach Lösungen.
  • Wir führen bei Bedarf gemeinsame Elterngespräche.

 

Liebe Eltern, die schulische Entwicklung Ihres Kindes liegt in Ihrer Verantwortung.

Wir bitten Sie zum Wohl Ihres Kindes dringend:

  • Sehen Sie am Abend die Hausaufgaben Ihres Kindes grundsätzlich nach.
  • Üben Sie grundsätzlich mit Kindern in der ersten und zweiten Klasse das Lesen; nach unserer Erfahrung brauchen Kinder in dieser Phase regelmäßige Übung und Anleitung, die wir in diesem Umfang im Hort nicht leisten können.
  • Üben Sie zuhause mit Ihrem Kind für bevorstehende Tests, Diktate und Klassenarbeiten.
  • Kommen Sie im Bedarfsfall gern auf die Gruppe Ihres Kindes zu, wenn Sie sich über die Bearbeitung der Hausaufgaben Ihres Kindes austauschen möchten.
  • Arbeiten Sie bitte zum Wohl Ihres Kindes eng mit uns zusammen!
  • Unterstützen Sie bitte unsere grundsätzlichen Ziele, die wir durch die Art unserer Hausaufgabenbetreuung für die Entwicklung der Kinder erreichen wollen!

 

3.8. Ferienangebote

In den Schulferien sind die gewohnten Gruppenstrukturen aufgelöst, da weder alle Kinder noch alle pädagogischen Fachkräfte da sind. Das Fliegende Klassenzimmer bietet in dieser Zeit Gruppen übergreifend ein abwechslungsreiches Ferienprogramm, an dessen Planung wir die Kinder auf verschiedene Weise aktiv beteiligen. Die Kinder können ihre Wünsche und Ideen mit einbringen, nach Möglichkeit auch Informa-tionen recherchieren, z.B. zu Eintrittspreisen oder Bahnfahrten, und können sich bei Interesse auch an der Durchführung oder Foto-Dokumentation der Ferienangebote beteiligen.

Das Ferienprogramm umfasst besondere pädagogische Angebote innerhalb der Einrichtung, die sich abwechseln mit Ausflügen in Speyer oder in die erreichbare Umgebung.

Im Spektrum unserer Ferienangebote finden Sie z.B. Waldtage, Spielplatzbesuche, Bewegungsbaustellen in der Sporthalle, Zoobesuche, Ausflüge auf Burgen, Museumsführungen und vieles mehr. Dabei achten wir darauf, dass Angebote im Haus und außer Haus sich abwechseln, ebenso wie kostenpflichtige und kostenfreie Angebote. Das breite Spektrum an Aktivitäten soll viele Bildungsbereiche abdecken, so dass die Kinder auf spielerische Weise Anregung erfahren. Ein besonderes Anliegen ist uns jedoch, dass die Kinder dabei Spaß und Freude erleben und ihre Ferienzeit entspannt genießen können.

3.9. Ferienfreizeit

Unsere jährliche Ferienfreizeit in der ersten Sommerferienwoche empfinden viele Kinder als einen Höhepunkt im Jahreslauf.

Hier suchen wir schöne Freizeithäuser auf, wo Kinder nach Wunsch auch im Zelt übernachten können, wenn möglich. Die gemeinsame Woche in der Ferienfreizeit gestalten wir mit vielen pädagogischen Angeboten, abendlichem Lagerfeuer, Ausflügen in die Natur oder in die Umgebung, Sport, Spiel und Spaß, und stellen sie oft thematisch unter ein Motto, das sich anbietet, wie zum Beispiel „Ritter, Burgen, Mittelalter“ bei einer Ferienfreizeit auf der Burg Steinegg.

Logo des Kinderhorts Fliegendes Klassenzimmmer aus Speyer

Kontakt

Kinderhort
Fliegendes Klassenzimmer

Neufferstraße 1
67346 Speyer

Telefon (06232) 670659
Internet www.flik-speyer.de
E-Mail kontakt@flik-speyer.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
06.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag
06.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Termine

Hier finden Sie eine Übersicht aller Termine im Laufe des Jahres.